Sie besprechen mit mir Ihre Fragen und Vorstellungen. Gern erhalten Sie vor Versendung an Ihren Partner/Ihre Partnerin vorab einen Entwurf zur Prüfung.
Ehevertrag
- Ein Ehevertrag ist eine gute Vorsorgemaßnahme, auch wenn Sie diese vielleicht nicht benötigen werden.
- Regeln Sie deshalb Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation in guten Zeiten, sonst kann dies für Sie in schlechten Zeiten Unsicherheit und Auseinandersetzungen zur Folge haben.
- Gewinnen Sie Planungssicherheit für die Zukunft.
- Notarielle Eheverträge dienen dem angemessenen Ausgleich der Interessen beider Eheleute.
Ehegatten- und Kindesunterhalt
- Ziel der Beratung ist die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Berechnung des Unterhalts, der Ihnen zusteht.
- Vorrang sollte eine außergerichtliche Einigung haben, bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung begleite ich Sie bei der gerichtlichen Auseinandersetzung.
- Im Gerichtstermin lasse ich Sie nicht alleine, sondern bin zur Unterstützung an Ihrer Seite.
Trennungsunterhalt
- Gerade in dieser belastenden Zeit nach einer Trennung berate ich Sie engagiert und entsprechend Ihrer Situation.
- Sie erhalten die Berechnung des Unterhalts, den Sie realistisch verlangen können oder zahlen sollten.
- Ziel ist es, diesen Unterhalt zeitnah und angemessen für Sie zu fordern, möglichst einvernehmlich, gegebenenfalls bei Scheitern der Vergleichsgespräche durch Anträge an das Familiengericht.
- Gerichtliche Verfahren können für Sie als Eilmaßnahme (einstweilige Anordnung) zur schnellen Durchsetzung Ihrer Interessen eingeleitet werden.
- Sie werden stets zeitnah über die entscheidenden nächsten Schritte informiert.
Unterhalt nach der Scheidung
- Der Ihnen nach der Scheidung zustehende oder der von Ihnen zu entrichtende Unterhalt wird für Sie berechnet.
- Zur realistischen Durchsetzung dieses Unterhalts informiere ich Sie über die aktuelle Rechtsprechung.
Fragen zur elterlichen Sorge
- In dieser persönlich schwierigen Situation habe ich ein offenes Ohr für Ihre Sorgen.
- Wiederholt habe ich in scheinbar aussichtslosen Fällen, z.B. nach zwei Gutachten, die die Übertragung des Sorgerechts zugunsten des anderen Elternteils vorschlugen, das Sorgerecht für die Mandantschaft durchgesetzt.
- Ich vertrete Sie als Mutter oder Vater im Konflikt mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder gegenüber dem Jugendamt.
Umgangsrecht
- Sie erklären mir im Gespräch Ihre Vorstellungen zum Umgang.
- Das Schreiben an den anderen Elternteil bzw. den Schriftsatz an das Familiengericht besprechen wir. Zur Prüfung in aller Ruhe erhalten Sie auf Wunsch vor Versendung an das Familiengericht einen Entwurf.
- Zum Wohl des Kindes setze ich zeitnah das Optimum an Umgang durch.
Zugewinnausgleich
- Sie erläutern mir Ihre Vorstellungen und möglichen Ansprüche.
- Wir besprechen die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam und klären Ihre Ansprüche.
- Wenn Ihr Ehepartner Ihnen Vermögen entzogen hat, setze ich mich für die zeitnahe Durchsetzung Ihrer Forderungen ein.
- Die für die Vertretung entstehenden Kosten bespreche ich mit Ihnen vorab.
Verteilung der Möbel, Autos und anderer Vermögenswerte (Hausrat)
- Sie teilen mir Ihre Vorstellungen zur Aufteilung des Hausrats mit.
- Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde ich eine mögliches kurzfristige außergerichtliche Einigung herbeiführen.
- Soweit Sie für gemeinsame Schulden haften, engagiere ich mich für Ihre Entlassung aus den Kreditverbindlichkeiten.
- Ich setze Ihre Forderung kurzfristig gegen den anderen Ehegatten zur Beteiligung an der Schuldentilgung durch.
Nutzungsentschädigung, Wohnvorteil
- Falls Sie und Ihr Ehepartner Eigentümer eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung sind, besprechen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche
- Falls Sie nach Auszug aus dem gemeinsamen Haus einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben, erörtere ich mit Ihnen die Höhe und regele Ihre Forderung.
Gewaltschutz
- In dieser belastenden Situation bin ich an Ihrer Seite und vertrete Sie engagiert außergerichtlich und vor allem auch gerichtlich.
- So habe ich z.B. durchgesetzt, dass ein gewalttätiger Partner sich meiner Mandantin für die Dauer von zwei Jahren nicht nähern darf.