Menu

Rechtsanwältin & Notarin Corinna Hell · Berlin Wilmersdorf | Rechtsanwalt & Notar

Das Honorar für das Erstgespräch kann frei vereinbart werden.

Die Honorarfrage ist kein Tabuthema, sondern wird im Gespräch mit Ihnen einvernehmlich geklärt.

Den Schriftwechsel mit Ihrer Rechtsschutzversicherung erledige ich für Sie.

Im Strafrecht übernehme ich auch Pflichtverteidigungen, bei denen der Staat die Kosten trägt.

Im Übrigen erfolgt eine Abrechnung nach dem RVG (gesetzliche Vergütung) oder wir vereinbaren moderate Stundensätze.

Im Notariat gilt das Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) i.V.m. dem Kostenverzeichnis (KV) mit den jeweiligen Gebührensätzen nach dem Geschäftswert der Beurkundungen.