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Rechtsanwältin & Notarin Corinna Hell · Berlin Wilmersdorf | Ehe- und Familienrecht

Sie besprechen mit mir Ihre Fragen und Vorstellungen. Gern erhalten Sie vor Versendung an Ihren Partner/Ihre Partnerin vorab einen Entwurf zur Prüfung.

Ehevertrag

  • Ein Ehevertrag ist eine gute Vorsorgemaßnahme, auch wenn Sie diese vielleicht nicht benötigen werden.
  • Regeln Sie deshalb Ihre persönliche und wirtschaftliche Situation in guten Zeiten, sonst kann dies für Sie in schlechten Zeiten Unsicherheit und Auseinandersetzungen zur Folge haben.
  • Gewinnen Sie Planungssicherheit für die Zukunft.
  • Notarielle Eheverträge dienen dem angemessenen Ausgleich der Interessen beider Eheleute.

Ehegatten- und Kindesunterhalt

  • Ziel der Beratung ist die Sicherung Ihrer wirtschaftlichen Existenz durch Berechnung des Unterhalts, der Ihnen zusteht.
  • Vorrang sollte eine außergerichtliche Einigung haben, bei Scheitern der außergerichtlichen Einigung begleite ich Sie bei der gerichtlichen Auseinandersetzung.
  • Im Gerichtstermin lasse ich Sie nicht alleine, sondern bin zur Unterstützung an Ihrer Seite.

Trennungsunterhalt

  • Gerade in dieser belastenden Zeit nach einer Trennung berate ich Sie engagiert und entsprechend Ihrer Situation.
  • Sie erhalten die Berechnung des Unterhalts, den Sie realistisch verlangen können oder zahlen sollten.
  • Ziel ist es, diesen Unterhalt zeitnah und angemessen für Sie zu fordern, möglichst einvernehmlich, gegebenenfalls bei Scheitern der Vergleichsgespräche durch Anträge an das Familiengericht.
  • Gerichtliche Verfahren können für Sie als Eilmaßnahme (einstweilige Anordnung) zur schnellen Durchsetzung Ihrer Interessen eingeleitet werden.
  • Sie werden stets zeitnah über die entscheidenden nächsten Schritte informiert.

Unterhalt nach der Scheidung

  • Der Ihnen nach der Scheidung zustehende oder der von Ihnen zu entrichtende Unterhalt wird für Sie berechnet.
  • Zur realistischen Durchsetzung dieses Unterhalts informiere ich Sie über die aktuelle Rechtsprechung.

Fragen zur elterlichen Sorge

  • In dieser persönlich schwierigen Situation habe ich ein offenes Ohr für Ihre Sorgen.
  • Wiederholt habe ich in scheinbar aussichtslosen Fällen, z.B. nach zwei Gutachten, die die Übertragung des Sorgerechts zugunsten des anderen Elternteils vorschlugen, das Sorgerecht für die Mandantschaft durchgesetzt.
  • Ich vertrete Sie als Mutter oder Vater im Konflikt mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin oder gegenüber dem Jugendamt.

Umgangsrecht

  • Sie erklären mir im Gespräch Ihre Vorstellungen zum Umgang.
  • Das Schreiben an den anderen Elternteil bzw. den Schriftsatz an das Familiengericht besprechen wir. Zur Prüfung in aller Ruhe erhalten Sie auf Wunsch vor Versendung an das Familiengericht einen Entwurf.
  • Zum Wohl des Kindes setze ich zeitnah das Optimum an Umgang durch.

Zugewinnausgleich

  • Sie erläutern mir Ihre Vorstellungen und möglichen Ansprüche.
  • Wir besprechen die vorhandenen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten gemeinsam und klären Ihre Ansprüche.
  • Wenn Ihr Ehepartner Ihnen Vermögen entzogen hat, setze ich mich für die zeitnahe Durchsetzung Ihrer Forderungen ein.
  • Die für die Vertretung entstehenden Kosten bespreche ich mit Ihnen vorab.

Verteilung der Möbel, Autos und anderer Vermögenswerte (Hausrat)

  • Sie teilen mir Ihre Vorstellungen zur Aufteilung des Hausrats mit.
  • Zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung werde ich eine mögliches kurzfristige außergerichtliche Einigung herbeiführen.
  • Soweit Sie für gemeinsame Schulden haften, engagiere ich mich für Ihre Entlassung aus den Kreditverbindlichkeiten.
  • Ich setze Ihre Forderung kurzfristig gegen den anderen Ehegatten zur Beteiligung an der Schuldentilgung durch.

Nutzungsentschädigung, Wohnvorteil

  • Falls Sie und Ihr Ehepartner Eigentümer eines Hausgrundstücks oder einer Eigentumswohnung sind, besprechen wir die Ihnen zustehenden Ansprüche
  • Falls Sie nach Auszug aus dem gemeinsamen Haus einen Anspruch auf Nutzungsentschädigung haben, erörtere ich mit Ihnen die Höhe und regele Ihre Forderung.

Gewaltschutz

  • In dieser belastenden Situation bin ich an Ihrer Seite und vertrete Sie engagiert außergerichtlich und vor allem auch gerichtlich.
  • So habe ich z.B. durchgesetzt, dass ein gewalttätiger Partner sich meiner Mandantin für die Dauer von zwei Jahren nicht nähern darf.